Der Deutsche Bundestag wird im Herbst ein Gesetz zur Neuregelung der elterlichen Sorge verabschieden. Die Bundesregierung beschränkt sich in ihrem Entwurf auf eine Minimalreform: Nicht-eheliche Väter sollen künftig das Jugendamt bemühen oder einen Antrag an das Familiengericht stellen dürfen, damit sie elterliche Mitverantwortung übernehmen können. Über den Antrag soll frühestens 6 Wochen nach der Geburt entschieden werden. Wichtige Fakten, wie Name, Wohnort, religiöse Zugehörigkeit des Kindes oder mögliche medizinische Eingriffe, bis hin zur Überlassung des Kindes an Dritte (Babyklappe, Adoption), wurden dann ggf. bereits von der Mutter geschaffen.
Das ist keine Gleichstellung im Sinne des Grundgesetzes und diskriminiert die Väter weiter als Eltern zweiter Klasse!
Würde dieser Entwurf Gesetzeskraft erhalten, dann hat die Politik erst drei Jahre nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zwar eine massive Grundrechtsverletzung beseitigt, sich dabei jedoch auf die zwingende Mindestanforderung beschränkt. Weitere Klagen und Verurteilungen Deutschlands sind damit absehbar.
Jetzt liegt es an den Vätern zu zeigen, dass sie mit dieser Politik nicht mehr einverstanden sind!
Darum wollen wir am 18. August den „Staatsbesuch“ (Tag der offenen Türen in den Ministerien) nutzen, um die Regierenden auf diesen chronischen Missstand aufmerksam zu machen. Dazu braucht es Deine Unterstützung.
Komm am 18. August nach Berlin und zeig Gesicht!