Ostergruß des Bundesvorsitzenden

In Deutschland bewegen sich die Temperaturen auf den Nullpunkt zu, Schnee und Sonne wechseln sich regelmäßig ab. Der kommende Frühling ist so nur zu erahnen. Es wird in diesem Jahr ein kaltes Osterfest.

Unabhängig davon wollen morgen kleine Geschenke und Überraschungen gefunden werden. Die Kinder werden sich sicher darüber freuen. Doch die ungeteilte Freude ist nicht für alle Kinder selbstverständlich, gerade wenn die Eltern getrennt wohnen. Etliche davon haben keinen Kontakt mehr zu ihrem anderen Elternteil, in der Regel sind das die Vätern und Großeltern.  

Liebevoll werden Osterpäckchen mit kleinen Überraschungen gefüllt. Das ist manchmal die einzige Möglichkeit eines Grußes. Dann kann es passieren, dass solch ein Päckchen wieder zurückkommt, Telefonate nicht angenommen oder einfach wieder abgebrochen werden, die Tür verschlossen bleibt. Familienbeziehungen werden durch diese Kälte abgeschnitten und eine Sehnsucht nach Beziehungsfrühling zu den Kindern füllt die Herzen. Was tun?   

Anträge bei den Gerichten zur Änderung der Situation werden abgewiesen, Gerichtsbeschlüsse zur Feiertagsregelung werden ignoriert. Die Grundrechte der Kinder auf beide Eltern nach einer Trennung bleiben so auf der Strecke. Väter und deren Kinder werden so von der Gesellschaft alleingelassen. Diese unhaltbaren Zustände werden zur scheinbaren Normalität. 

Wir werden uns nicht an diese Normalitäten gewöhnen. Solche gesellschaftliche Kälte ohne realistische Hoffnung auf einen Frühling mit den Kindern muss korrigiert werden. Dafür engagieren sich 3.500 Vereinsmitglieder in allen Bundesländern dieser Republik. An dieser Stelle möchte ich allen dafür herzlich danken, denn der gesellschaftliche Frühling muss von uns allen errungen werden. Umgänge dürfen nicht ohne Konsequenzen boykottiert werden, das gemeinsame Sorgerecht für die nichtehelichen Kinder muss ohne "Wenn und Aber" von Geburt an gelten. Großeltern, Zweitfrauen, Mütter und Väter unseres Vereins sind die Vorboten eines Frühlings, in dem die Rechte der nichtehelichen Kinder ohne Einschränkungen gelten. 

Rainer Sonnenberger